Wenn die Sitzung einmal länger dauert

Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben

"Aufkreuzen für die Gemeinde". Unter diesem Motto stehen die Kirchenvorstandswahlen, die am 22. Oktober in allen evangelischen Gemeinden Bayerns stattfinden. Im Gegensatz zu politischen Wahlen gibt es keine Parteien sondern nur Einzelpersonen, die - im Idealfall – alle Bereiche des Gemeindelebens repräsentieren. Spannender als die Frage, wer gewählt wird, ist die Frage, wieviele zur Wahl gehen. Denn die Wahlbeteiligung lässt erkennen, auf welches Interesse die evangelische Kirche zur Zeit bei ihren Mitgliedern stößt. Bei den letzten Wahlen im Jahr 2000 lag die Beteiligung bei 17,8 Prozent.

Der evangelische Kirchenvorstand hat mehr Befugnisse als der katholische Pfarrgemeinderat: Er wirkt bei der Besetzung von Pfarrstellen mit und entscheidet über die Anstellung von Mitarbeitern. Er verwaltet – wenn vorhanden – das Vermögen der Kirchengemeinde und beschließt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung. Er legt den Ablauf des Gottesdienstes fest und nimmt an den Wahlen zur Dekanats- und zur Landessynode teil.

In der Regel sind die Sitzungen des Kirchenvorstandes kurz und effektiv. Doch manchmal verlieren sich Pfarrer und Kirchenvorsteher in endlosen Diskussionen ohne greifbare Resultate. Der Liedermacher Manfred Siebald, der selbst Kirchenvorsteher der Mainzer Auferstehungskirche ist, kann ein Lied davon singen:

"Es ist mal wieder Dienstag heut: Die Kirche ruft zur Sitzungszeit. Ich küss die Lieben, mach mich auf den Weg, weil heut der Vorstand sich berät, von viertel acht bis ziemlich spät, bei Wasser und trockenem Gebäck. Wer auf die Tagesordnung sieht, der weiß, was uns da alles blüht – es dauert sicher bis nach Mitternacht. Drum wird gleich anfangs barsch gefragt, was dazu denn die Satzung sagt, und das wird dann als Antrag eingebracht: Wir müssen einen Ausschuss bilden ...".


 

 

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